ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUGANMIETUNG
Vertragsinformationen und Bedingungen für die Fahrzeuganmietung bei MOOV rent-a-car.
Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUGANMIETUNG (nachfolgend „Allgemeine Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen MOOV rent-a-car (Tomitni Cars, S.L.U.) (nachfolgend „Vermieter“) und dem zahlenden Kunden (nachfolgend „Mieter“), kraft dessen der Vermieter dem Mieter die Nutzung eines Fahrzeugs (nachfolgend „Fahrzeug“) für die in dem unterzeichneten Mietvertrag (nachfolgend „Vertrag“) vereinbarte Dauer, den Preis und die übrigen Bedingungen überlässt.
Bei Widersprüchen zwischen einer Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen und den von den Parteien unterzeichneten Besonderen Bedingungen haben letztere Vorrang.
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Dokument bzw. Etikett des gültigen Vertrags jederzeit gut sichtbar im Fahrzeug mitzuführen.
- Vertragsgegenstand: Gegenstand ist die Vermietung des in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Fahrzeugs ohne Fahrer zur privaten Beförderung von Passagieren und deren Gepäck unter Einhaltung dieser Allgemeinen Bedingungen.
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Mietdauer: Übergabe (Check-In), Rückgabe (Check-Out) und Verlängerung.
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden); die Höchstdauer ergibt sich aus dem Vertrag. Miettage werden in 24-Stunden-Zeiträumen berechnet;
MOOV rent-a-car gewährt eine Kulanzzeit von 60 Minuten ab dem im Vertrag angegebenen Check-In-Datum und der Uhrzeit.
Bei Überschreitung ist der Vermieter berechtigt, den Mietpreis ab Vertragsende bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß jeweils gültigem Tarif zu berechnen, zuzüglich Kilometer, Schäden und einer Vertragsstrafe für entstandene wirtschaftliche Nachteile. Dieser Betrag wird täglich hinzuaddiert, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Check-Out hätte erfolgen müssen, bis zur Rückgabe bzw. Wiederbeschaffung und Aufbereitung des Fahrzeugs.
Bei Abstellen/Verlassen des Fahrzeugs (Abandonment) werden zusätzlich 250,00 € als Rückholgebühr sowie sämtliche Kosten und Auslagen der Rückholung berechnet.
Bei vorzeitiger Rückgabe (vor Ablauf der Mietdauer) erfolgt keine Rückerstattung, da dies als einseitige Vertragsauflösung durch den Mieter gilt.
Verstößt der Mieter gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen oder der Besonderen Bedingungen, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit zurückzunehmen, und kann Schadensersatz verlangen.
Aus betrieblichen Gründen der Fahrzeugprüfung behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit durch ein Fahrzeug ähnlicher Eigenschaften zu ersetzen.
Check-In und Check-Out erfolgen in den Einrichtungen von MOOV rent-a-car oder am Flughafen Palma de Mallorca zu den in den Besonderen Bedingungen festgelegten Zeiten und Bedingungen. MOOV rent-a-car bietet Check-In/Check-Out auch an anderen Orten nach vorheriger Vereinbarung an, vorbehaltlich der Bedingungen und Einschränkungen des Dienstes (siehe Website) sowie der in Ziffer 16 genannten, innerhalb derselben Fristen und Bedingungen der Besonderen Bedingungen.
Erfolgt kein Check-Out oder wird das Fahrzeug verlassen, werden dem Mieter die Rückholgebühr sowie sämtliche Kosten und Auslagen der Rückholung und die geschuldeten Miettage nach dem jeweils gültigen allgemeinen Tarif (Website oder Einrichtungen des Vermieters) berechnet, für den Zeitraum von der im Vertrag vorgesehenen Check-In-Zeit bis zur tatsächlichen Wiederbeschaffung und Aufbereitung.
*** Bitte beachten: Erfolgt Check-In oder Check-Out zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr, fällt ein Nachtzuschlag an, in Höhe von 30 € pro Übergabe und/oder Rückgabe.2.1. Vertragsverlängerung: Der Mieter muss die Verlängerung ausdrücklich und schriftlich beantragen und dazu vor Ablauf der Mietdauer persönlich die MOOV rent-a-car-Filiale aufsuchen, in der der Vertrag abgeschlossen wurde, oder eine andere MOOV rent-a-car-Einrichtung.
Die Mindestverlängerung beträgt 1 Tag (24 Stunden) und kann gemäß den Besonderen Bedingungen und dem gebuchten Fahrzeug erweitert werden. Der ursprünglich vereinbarte Preis gilt keinesfalls für eine Verlängerung.
Möchte der Mieter das Fahrzeug länger als zunächst vereinbart behalten, verpflichtet er sich, zuvor die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters einzuholen und den zusätzlichen Betrag sofort zu bezahlen. Für den Verlängerungszeitraum gilt der jeweils gültige allgemeine Tarif (Website, Einrichtungen oder andere vom Vermieter bestimmte Informationswege).
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Verlängerungen aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Die Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietdauer oder einer genehmigten Verlängerung gilt als unzulässige Nutzung im Sinne von Ziffer 12; es wird Anzeige wegen Unterschlagung erstattet.
- Fahrer: Der Mieter und ggf. zusätzliche Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, einen gültigen Führerschein besitzen und verpflichtend einen gültigen europäischen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, der während der gesamten Mietdauer gültig, lesbar, in gutem Zustand und nach spanischem Recht anerkannt ist.
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Wartung des Fahrzeugs: Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und hat es pfleglich zu behandeln. Jegliche Änderungen am Fahrzeug, innen wie außen, sind untersagt.
Jede Änderung sowie die Wiederherstellung des Originalzustands und etwaige Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Reparaturen in einer Werkstatt oder der Austausch von Teilen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Kosten werden nur erstattet, wenn der Vermieter den Kostenvoranschlag und die Werkstatt zuvor genehmigt hat. Liegt keine solche Genehmigung vor, trägt der Mieter die Kosten allein. Bitte beachten: Eine übermäßige Verschmutzung bei Rückgabe führt zu einem Zuschlag.
- Fahrzeugidentifikation: Der Mieter hat Aufkleber und Kennzeichenhalter von MOOV rent-a-car am Fahrzeug zu belassen, damit das Fahrzeug identifiziert werden kann. Das Entfernen führt zu einer Wiederherstellungsgebühr und ggf. zu einer behördlichen Geldbuße. Nach bestimmten kommunalen Vorschriften muss der Mieter außerdem das Dokument/Etikett des gültigen Vertrags gut sichtbar im Fahrzeug anbringen. Bei Verstoß sind Geldbußen zu tragen und die Bearbeitungsgebühren gemäß Ziffer 13 zu zahlen.
- Gefundene Gegenstände: Der Mieter hat das Fahrzeug von persönlichen Gegenständen zu räumen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für im Fahrzeug gefundene Gegenstände. Gegenstände können auf ausdrückliche schriftliche Anfrage an: MOOV rent-a-car, C/ Ca’n Calafat, 7 – 07199 Polígono Son Oms / Palma (Illes Balears), Spanien, an den Mieter versandt werden. In diesem Fall werden eine Bearbeitungsgebühr sowie die Versandkosten berechnet; diese trägt der Mieter vollständig.
- Panne oder Unfall außerhalb der vereinbarten Mietzeit: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses haftet der Mieter zu 100 % für sämtliche Schäden, Reparaturen und Kosten am Fahrzeug sowie gegenüber Dritten.
- Preise und Tarife: Die Vertragspreise richten sich nach dem jeweils gültigen allgemeinen Tarif, der der Öffentlichkeit in den Einrichtungen, auf den Websites von MOOV rent-a-car oder über andere vom Vermieter bestimmte Kanäle zugänglich ist. Der Mieter erklärt ausdrücklich, den Tarif vor Vertragsabschluss zu kennen. Alle Preise sind in Euro (€) angegeben. Der Kraftstoffpreis richtet sich nach dem jeweiligen Tagesmarktpreis; aufgrund von Schwankungen kann hier kein fixer Kraftstoffpreis angegeben werden.
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Deckungen: Der Vermieter bietet unterschiedliche Deckungen mit unterschiedlichen Tarifen an, u. a.:
9.1. Green Pack: beinhaltet Basisversicherung und Haftpflicht sowie eine Selbstbeteiligung/Kaution, deren Höhe von Gruppe/Kategorie abhängt (siehe Besondere Bedingungen). Wird die optionale Deckung (Red Pack) nicht abgeschlossen, nimmt MOOV rent-a-car eine Kaution/Selbstbeteiligung zwischen 500,00 € und 1.375,00 € (je nach Gruppe/Kategorie) auf der Kredit-/Debitkarte des Mieters vor, um mögliche Schäden abzudecken. Wird das Fahrzeug im selben Zustand zurückgegeben, wird die Kaution in ca. 30 Tagen freigegeben (abhängig von Bank und Bearbeitung). Bei neuem Schaden fällt eine Verwaltungsgebühr an. Alle Gruppen/Kategorien enthalten verpflichtende und freiwillige Haftpflicht bis 50.000.000 €, medizinische Hilfe und Rechtsbeistand. Das Green Pack umfasst nicht: Pannenhilfe/Abschleppen innerhalb der Selbstbeteiligungsgrenze, Schäden an Felgen, Reifen, Glas, Innenraum, Außenbereich und Unterboden sowie Verlust/Beschädigung der Schlüssel; diese Kosten werden von der einbehaltenen Kaution abgezogen.
Selbstbeteiligung/Kaution je Fahrzeugkategorie (Green Pack)
Kategorien Beispiele für Modelle oder ähnlich Kaution GRUPPE A Fiat Panda / Kia Picanto 500,00 € GRUPPE A.EL Dacia Spring 750,00 € GRUPPE AB Fiat 500 550,00 € GRUPPE AB.DE-A Mini Cabrio 1.250,00 € GRUPPE B Citroën C3 / Skoda Fabia / Opel Corsa / Peugeot 208 600,00 € GRUPPE B-A Citroën C3 / Skoda Fabia / Opel Corsa / Peugeot 208 660,00 € GRUPPE BP Audi A1 / Mini 650,00 € GRUPPE B.CR Renault Captur / Seat Arona 625,00 € GRUPPE B.CR-A Renault Captur / Seat Arona 688,00 € GRUPPE BP.CR D3 3 / Jeep Avenger 675,00 € GRUPPE C Citroën C4 / Ford Focus / Hyundai i30 / Peugeot 308 650,00 € GRUPPE C-A Citroën C4 / Ford Focus / Hyundai i30 / Peugeot 308 715,00 € GRUPPE CP Audi A3 / BMW 1er / Mercedes A-Klasse 700,00 € GRUPPE CP-A Audi A3 / BMW 1er / Mercedes A-Klasse 770,00 € GRUPPE C.RA Cupra Leon ST / Peugeot 308 Kombi 825,00 € GRUPPE C.RA-A Cupra Leon ST / Peugeot 308 Kombi 908,00 € GRUPPE C.CR Ford Puma / Peugeot 2008 925,00 € GRUPPE C.CR-A Ford Puma / Peugeot 2008 1.017,50 € GRUPPE CP.CR Audi Q2 / BMW X1 / Mercedes GLA 1.025,00 € GRUPPE D Peugeot 408 / Skoda Octavia 925,00 € GRUPPE D.CR Skoda Karoq / Cupra Formentor 1.025,00 € GRUPPE D.CR-A Skoda Karoq / Cupra Formentor 1.128,00 € GRUPPE DP.CR-A Audi Q3 / BMW X2 1.150,00 € GRUPPE E.CR DS 7 / Ford Kuga 1.175,00 € GRUPPE EP.CR-A Audi Q5 / BMW X5 1.375,00 € GRUPPE C.MO Opel Combo / Citroën Berlingo 750,00 € GRUPPE D.MO Kia Sorento 1.375,00 € GRUPPE E.MO Renault Traffic 1.375,00 € 9.2. Red Pack: beinhaltet Vollkasko und Haftpflicht ohne Selbstbeteiligung/Kaution. Alle Gruppen/Kategorien beinhalten verpflichtende und freiwillige Haftpflicht bis 50.000.000 €, medizinische Hilfe und Rechtsbeistand. Mit dieser Option sind Pannenhilfe/Abschleppen sowie Schäden an Felgen, Reifen, Glas, Innenraum, Außenbereich und Unterboden abgedeckt; zudem entfällt die Verwaltungsgebühr für Schadensmanagement. Nicht enthalten sind Verlust/Beschädigung der Schlüssel sowie Schäden am Innenraum, Außenbereich und Unterboden durch unsachgemäße Nutzung. WOHNSITZ IN MALLORCA: Einwohner Mallorcas können das Red Pack nicht wählen und dürfen ausschließlich mit Green Pack mieten; andernfalls wird die Buchung storniert.
9.3. Ungeeignete oder illegale Nutzung des Fahrzeugs: Die Deckungen (Green Pack / Red Pack) decken keine unzulässige, unsachgemäße oder illegale Nutzung des Mietfahrzeugs ab. Die Gebühr für unzulässige/unsachgemäße/illegale Nutzung beträgt 250,00 €.
9.4. Pannenhilfe: Umfasst einen 24-Stunden-Telefonservice über folgende MOOV rent-a-car-Nummern: (+34) 971 062 086 / (+34) 644 548 062. Zudem ggf. Austausch/Ersetzung des Fahrzeugs sowie Abschlepp-/Pannenhilfe zum Ort des Vorfalls so schnell wie möglich (gilt nicht, wenn der Vorfall auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist oder auf Unfall/Stillstand infolge von Straftaten oder Verstößen mit dem Fahrzeug gemäß Ziffern 11 und 12).
9.5. Allgemeine Ausschlüsse und entsprechende Zuschläge: Die Deckungen umfassen nicht Schäden an strukturellen Elementen wie Unterboden sowie Innen-/Außenausstattung. Verlust/Beschädigung der Fahrzeugschlüssel ist nicht abgedeckt. Keine Deckung besteht für Schäden infolge von Krieg, Naturkatastrophen oder Naturereignissen (Hagel, Sturm etc.), Terrorismus, Tumulten oder Aufruhr; Handlungen der staatlichen Sicherheitskräfte, Fahrlässigkeit des Mieters, Abstellen/Verlassen des Fahrzeugs, Unfall/Stillstand infolge von Straftaten oder Verstößen mit dem Fahrzeug und sonstigen Aktivitäten gemäß Ziffern 11 und 12. Solche Schäden und Dienstleistungen gehen zu Lasten des Mieters. Persönliche Gegenstände im Fahrzeug sind nicht versichert.
9.6. Selbstbeteiligung/Kaution: Je nach gebuchter Deckung wird eine Kaution über eine Kredit-/Debitkarte als Garantie für die Vertragserfüllung und mögliche Haftung während der Mietzeit vorautorisiert/belastet. Die Freigabe erfolgt innerhalb von ca. 30 Tagen nach Vertragsende, sofern keine Vorfälle vorliegen. Die Kautionshöhe richtet sich nach der Fahrzeugkategorie gemäß Ziffer 9.1.
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Im Falle eines Unfalls, einer Straftat oder von Vandalismus (siehe Ziffer 11) gegen das Fahrzeug ist der Mieter verpflichtet:
- Unverzüglich die Polizei zu verständigen.
- Einen Unfallbericht (Europäischer Unfallbericht) gemäß dem offiziellen Formular im Fahrzeug auszufüllen und mindestens Kennzeichen, Name und Anschrift der Gegenpartei, Versicherer und ggf. Policennummer anzugeben; den Unfall kurz zu beschreiben und Zeugen zu notieren.
- Keine Schuld einzugestehen und keine Verantwortung anzuerkennen.
- Das Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne es gegen weitere Schäden zu schützen; abzuschließen und den Verkehr nicht zu behindern.
- MOOV rent-a-car unverzüglich zu informieren: (+34) 971 062 086 / (+34) 644 548 062.
Bei Unfall oder Straftat ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Für die Bearbeitung jedes Unfallberichts wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben. In dieser Situation gilt der Vertrag als beendet; der Mieter hat alle aus dem Vertrag entstehenden Kosten zu begleichen.
Der Vermieter kann jedoch, ist aber nicht verpflichtet, ein neues Fahrzeug zu den dann gültigen Bedingungen anbieten, um das verunfallte/geschädigte Fahrzeug zu ersetzen.
- Beispiele für Straftaten oder Vandalismus gegen das Fahrzeug: Diebstahl oder Entwendung des Fahrzeugs; Diebstahl/Entwendung von Außen- oder Innenteilen wie Rädern, Reifen oder Sitzen; Aufbruch mit Schäden an Glas oder Karosserie; Vandalismus. Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.
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Unzulässige Nutzung des Fahrzeugs: Der Mieter hat das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen, die Verkehrsregeln einzuhalten und jede Situation zu vermeiden, die Schäden am Fahrzeug oder Dritten verursachen könnte.
Jeder Verstoß gilt als unzulässige Nutzung.
Der Mieter darf das Fahrzeug keiner nicht autorisierten Person überlassen. Bei unzulässiger Nutzung ist der Mieter direkt verantwortlich für alle Schäden am Fahrzeug und gegenüber Dritten und hat die Gebühr für unzulässige Nutzung zu zahlen.
Alle dadurch entstehenden Kosten werden der Kredit-/Debitkarte des Mieters belastet; die Unterschrift gilt als ausdrückliche Zustimmung.
Unzulässige Nutzung umfasst u. a. (nicht abschließend):
Teilnahme an Wettbewerben. Illegale Rennen. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder ohne Zustimmung des Vermieters. Übergabe an Dritte. Schieben/Abschleppen anderer Fahrzeuge. Fahren an ungeeigneten Orten (z. B. Strände, Rennstrecken). Fahren auf Wegen, die Schäden am Unterboden/Ölwanne verursachen können. Ignorieren von Warnleuchten. Transport von Möbeln (außer dafür geeignete Fahrzeuge). Transport von Tieren. Personen- oder Warentransport gegen Entgelt (z. B. illegales Taxi). Untervermietung. Überladung (Personen/Gepäck). Gepäck auf dem Dach (keine Dachträger). Sichtbare Gegenstände im Fahrzeug. Verschmutzung des Innenraums. Fahren bei Müdigkeit/Krankheit oder unter Alkohol/Medikamenten/Drogen. Gefährliches Fahren. Verstöße gegen Verkehrsregeln. Fahren durch nicht im Vertrag autorisierte Personen. Fahren außerhalb des erlaubten Gebiets (Ziffer 16). Nutzung nach Mietende. Kein Kindersitz bei Kindern unter 12 Jahren oder Personen unter 135 cm. Die Gebühr für unzulässige/unsachgemäße/illegale Nutzung beträgt 250,00 €.
- Rauchverbot im Fahrzeug: RAUCHEN IM FAHRZEUG IST AUSDRÜCKLICH VERBOTEN. Die Gebühr für Rauchen im Fahrzeug beträgt 250,00 €.
- Verkehrsverstöße: Der Mieter ist für die Zahlung aller Bußgelder während der Mietdauer verantwortlich und muss den Vermieter über jede gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängte Strafe informieren. Der Vermieter erhebt für Benachrichtigung und Bearbeitung jeder Strafe eine Gebühr von 50,00 €. Bußgelder sind in keiner Deckung enthalten. Wird das Fahrzeug aufgrund einer Handlung/Unterlassung des Mieters behördlich einbehalten, haftet der Mieter für alle Kosten und den entgangenen Gewinn des Vermieters.
- Gesamtschuldnerische Haftung: Alle Mieter und/oder zusätzlichen Fahrer haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und nach geltendem Recht.
- Kraftstoffregelung: Bei Check-Out ist das Fahrzeug mit derselben Kraftstoffmenge zurückzugeben; daher ist beim Check-In und Check-Out zwingend ein Foto der Tankanzeige zu erstellen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter die Kraftstoffdifferenz plus 25,00 € Bearbeitungsgebühr berechnen. Geolokalisierungsdaten dienen der Fahrzeugrückholung und der Kontrolle der Nutzung im erlaubten Gebiet.
- Erlaubtes Gebiet: Das Fahrzeug darf ausschließlich auf dem Gebiet der Insel Mallorca gefahren werden. Das Fahrzeug darf ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters auf kein Transportmittel verladen oder transportiert werden. Unsere Fahrzeuge sind mit Geolokalisierung ausgestattet; bei Überschreitung des erlaubten Gebiets liegt ein Vertragsverstoß vor. Der Vermieter kann Schadensersatz verlangen, den Vertrag fristlos beenden und rechtliche Schritte einleiten.
- Kilometer: Unbegrenzte Kilometer pro Mietzeitraum mit Green Pack & Red Pack.
- Extras: Babysitze/Kindersitze sind im Red Pack kostenlos; im Green Pack gelten die in der Extras-Tabelle am Ende dieses Textes genannten Kosten.
- Zahlung: Alle Leistungen sind vorab per Kredit- oder Debitkarte zu bezahlen, bevor das Fahrzeug übergeben wird. Zahlungen für Reservierungen über unsere Website sind ausschließlich per Kredit-/Debitkarte möglich. Die Kaution/Selbstbeteiligung des Green Pack kann nur über die vom Mieter oder dem zusätzlichen Fahrer (der im Vertrag aufgeführt ist und unterschreibt) bereitgestellte Kredit-/Debitkarte hinterlegt werden. Die Freigabe erfolgt innerhalb von ca. 30 Tagen, abhängig von Bank und Bearbeitung. MOOV rent-a-car akzeptiert nur Karten mit mindestens einem Jahr Restgültigkeit und erhebt hierfür keinen Zuschlag.
- Währung: Die Tarife sind in Euro (€) angegeben. Zahlungen können in unseren Einrichtungen in der angegebenen Währung mit Kredit-/Debitkarten mit mindestens einem Jahr Restgültigkeit erfolgen.
- Steuern: Alle Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Vermieter ist von allen weiteren Abgaben/Steuern befreit, die staatliche, regionale oder lokale Behörden während der Laufzeit des Vertrags erheben könnten.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht: Der Vertrag unterliegt dem anwendbaren spanischen Recht. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich den Transport-Schiedsstellen, Gerichten und Tribunalen für alle Streitigkeiten,
außer in Verbraucherangelegenheiten, für die die Zuständigkeit nach Verbraucherschutzrecht gilt.
22.1. Gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013) ist stets auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen; dies gilt auch, wenn keine Bereitschaft zur Teilnahme besteht.
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Stornierungsbedingungen: Stornierungen müssen schriftlich an bookings@moovrentacar.com erfolgen; bitte die Reservierungsnummer im Betreff angeben.
Green Pack: keine Rückerstattung, außer bei höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Krieg, Anschlag, Tod oder schwere plötzlich eintretende Krankheit des Mieters, seiner Eltern, Geschwister oder Kinder) mit entsprechendem Nachweis. In diesem Fall ist nur eine Datumsänderung innerhalb eines Jahres möglich.
Red Pack: Erstattung, wenn die Stornierung mindestens 48 Stunden (oder gemäß Tarif) vor Vertragsbeginn erfolgt, außer bei höherer Gewalt (wie oben) mit Nachweis. Innerhalb von 48 Stunden vor Vertragsbeginn ist eine Datumsänderung innerhalb eines Jahres möglich.
- Kundenservice und Beschwerden: Vorschläge zur Verbesserung können an info@moovrentacar.com gesendet werden. In allen Einrichtungen sind offizielle Beschwerdeformulare verfügbar und werden auf Anfrage ausgehändigt.
- Rahmenvertrag: Diese Bedingungen haben Rahmenvertragscharakter und gelten für alle Mietverträge desselben Mieters mit MOOV rent-a-car.
- Übersetzung: Der Mieter hat Anspruch auf ein Exemplar dieser Bedingungen in einer Amtssprache; dies wird in anderssprachigen Versionen vermerkt. Verfügbare Sprachen werden in unseren Einrichtungen mitgeteilt. Im Falle von Abweichungen ist die spanische Version maßgeblich.
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Datenschutz: Verarbeitung personenbezogener Daten. Gemäß DSGVO 2016/679 werden die hier erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien der Tomitni Cars, S.L.U. aufgenommen und zur Abwicklung des Vertrags und aller damit zusammenhängenden Vorgänge verarbeitet.
Daten Dritter: Bei Angabe personenbezogener Daten Dritter erklären Sie, deren Einwilligung zu besitzen und sie zuvor über diese Datenschutzregelung informiert zu haben.
Werbliche Kommunikation: Der Mieter akzeptiert ausdrücklich, dass die im Vertrag enthaltenen Daten genutzt/weitergegeben werden können, um ihn per E-Mail oder auf anderem Wege über operative und kommerzielle Informationen zu informieren und Umfragen zu Produkten/Dienstleistungen von MOOV rent-a-car bzw. verbundenen Unternehmen oder Partnern desselben Sektors durchzuführen (Freizeit, Versicherung, Finanzen, Automobil). Details finden sich in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.
Rechte der Betroffenen: Betroffene können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Widerspruch durch schriftlichen Antrag mit Ausweiskopie an die oben genannte Adresse oder per E-Mail an: rgpd@moovrentacar.com ausüben.
Tabelle der Gebühren und Extras
| KRAFTSTOFF & KILOMETER | |
| Feste Bearbeitungsgebühr fürs Tanken + Kraftstoffkosten | 25,00 € + Kraftstoffkosten |
| VERSPÄTETE RÜCKGABE | |
| Gebühr bei verspäteter Rückgabe zwischen 2 und 6 Stunden | 50,00 € |
| Gebühr bei verspäteter Rückgabe über 6 Stunden | 50,00 € + Kosten für zusätzlichen Tag |
| REINIGUNG & RAUCHEN | |
| Fahrzeug schmutzig zurückgegeben | 50,00 € |
| Fahrzeug übermäßig schmutzig zurückgegeben | 120,00 € |
| Rauchen im Fahrzeug | 250,00 € |
| ABSTELLEN/VERLASSEN & UNZULÄSSIGE NUTZUNG | |
| Gebühr für Abstellen/Verlassen des Fahrzeugs | 250,00 € |
| Gebühr für unzulässige Nutzung des Fahrzeugs | 250,00 € |
| UNFÄLLE & BUßGELDER | |
| Bearbeitungsgebühr Unfallbericht | 50,00 € |
| Gebühr Schadensmanagement (ohne weitere Beteiligte) | 50,00 € |
| Bearbeitungsgebühr Bußgeld | 50,00 € |
| ZUSÄTZLICHE FAHRER (max. Fahrer = 2) | |
| Red Pack: Hauptfahrer (inkl.) + 1 zusätzlicher Fahrer (inkl.) | Ohne Aufpreis |
| Green Pack: Hauptfahrer (inkl.) + 1 zusätzlicher Fahrer | 25 € pro Miete |
| KINDERSITZE (max. Sitze = 2) | |
| Red Pack: Kindersitze inklusive | Ohne Aufpreis |
| Green Pack: - Sitz Nr. 1 | 10,00 € / Tag |
| Green Pack: - Sitz Nr. 2 | 10,00 € / Tag |
| Green Pack: - Sitz Nr. 3 | 7,50 € / Tag |
| Green Pack: - Sitz Nr. 4 | 5,00 € / Tag |